E-Tuk Tuk

CityTuk

Das wendige Elektrofahrzeug für kurze Strecken. Ideal für Tourismus, Hotels, Gemeinden und überall dort, wo flexible und umweltfreundliche Mobilität gefragt ist.

Das CityTuk auf einen Blick

pulverbeschichtet
Maße: 2445 x 835 x 1130 mm (lxbxh)
Maße Ladefläche: 1100 x 615 x 225 mm (lxbxh)
Max. Geschwindigkeit: 25 km/h
Stromspannung: 48 V
Motorlesitung: 500 W
Max. Steigung mit Untersetzungsgetriebe: ca. 20%
Reifen: 16×3,0
Stoßdämpfer: vorne hydraulisch/hinten mechanisch Blattfeder
Bremsen: Trommelbremsen vorne und hinten
Scheinwerfer: LED, 12V

Batterie und Reichweite

Standard: Blei-Säure 48V/32AH, Gewicht: 39,2 kg
Reichweite ca. 35km (Winter ca. 25km)
Ladezeit (abhängg von Ladegerät): ca. 6h bis 7h für 100%

Gewicht

Eigengewicht (ohen Batterien): 118 kg
Gewicht Standard inkl. Batterien: 157,2 kg
Max. Ladegwicht (Nutzlast): 250 kg
Max. zulässiges Gesamtgewicht: 410 kg

Sitzplätze

Fahrersitz: max. 1 Person
Klappbare Rückbank: max. 1 Person

Technische Highlights

Das CityTuk vereint einfache innovative Technik mit praktischem Nutzen

Alle Vorteile auf einen Blick

Einsatzbereiche

Vielseitig einsetzbar in verschiedenen Branchen


FAQ Die häufigste Frage zum CityTuk:

Das CityTuk ist in Österreich rechtlich dem E-Bike /Fahrrad gleichgestellt, da es eine Maximalgeschwindigkeit von 25 kmh nicht überschreitet und der Motor eine Maximalleistung von 500W aufweist. Somit unterliegt es rechtlich der “Fahrradverordnung”. Daher kommt es aber auch immer wieder zu Fragen, was ist erlaubt und was nicht. Die häufigsten versuchen wir hier zu beantworten:

1. Darf ich mit dem CityTuk auf Radwegen fahren?

JA – das Citytuk ist 86cm breit und überschreitet daher nicht die maximal zulässige Breite für Fahrzeuge auf Radwegen von 100cm

2. Muss ich das Citytuk bei der Behörde anmelden und brauch ich ein Versicherung?

NEIN – das Citytuk ist ein Fahrrad und daher zulassungsfrei und nicht versicherungspflichtig – Wir empfehlen trotzdem eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um bei Schäden an anderen Fahrzeugen finanziell abgesichert zu sein

3. Muss ich einen Helm tragen, wenn ich mit dem CityTuk fahre?

NEIN – das Citytuk ist ein Fahrrad und daher besteht keine Helmpflicht – Wir empfehlen aber im Sinne der eigenen Sicherheit beim Betrieb einen Fahrradhelm zu tragen.

4. Darf ich mit dem CityTuk auf der Straße fahren?

JA – das Citytuk entspricht allen Verordnungen der StVO und wurde von TÜV Austria für den Gebrauch gemäß der Fahrradverordnung geprüft.

5. Zählt der Fahrer zur Nutzlast?

JA – Beim Gewicht der Zuladung muss man auch das Gewicht aller beförderten Personen inklusive Fahrer berücksichtigen!

6. Wie alt muss ich sein, um mit dem CityTuk auf der Straße fahren zu dürfen?

Wie mit Fahrrädern darf man ab Vollendung des 12. Lebensjahres mit dem CityTuk am Straßenverkehr teilnehmen. Mit einem entsprechenden Radfahrausweis ist der Betrieb sogar bereits ab 9 Jahren erlaubt, wenn die Person geistig und körperlich dazu in der Lage ist.

7. Darf ich mit dem CityTuk andere Personen mitnehmen?

JA – Personen dürfen mt dem CityTuk befördert werden, wenn diese die dafür vorgesehene klappbare Sitzbank verwenden und das höchst zulässige Gesamtgewicht dabei nicht überschritten wird. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt allerdings Fahrradhelm- und Gurtpflicht!!!

8. Muss ich für das CityTuk Parkgebühren in Kurzparkzonen zahlen?

NEIN – Da es sich beim CityTuk nicht um ein Kraftfahrzeug handelt, sind auch keine Parkgebühren zu zahlen.

Interesse am CityTuk?

Vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Probefahrt in unserem Showroom in Villach.

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